Aufenthalter CH
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Aufenthalter in der Schweiz sind Arbeitnehmer oder Selbstständige, die eine Bewilligung erhalten, in der Schweiz zu wohnen und zu arbeiten.

Grundsätzlich ist der Aufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig.

Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine B-Bewilligung.

Nach 5 Jahren erhalten diese Aufenthalter eine Niederlassungsbewilligung, die Sie den Schweizern gleich stellt, mit wenigen Ausnahmen, z.B. das Wahlrecht.

Mehr unter http://www.aufenthalter.ch

 

 

Was ändert sich beim Aufenthalter?

 

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Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV.

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Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.

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Unfallversicherungspflicht in der Schweiz für Beruf und Freizeit NBU.

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Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV.

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Steuern Quellensteuer.

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Krankenversicherungspflicht in der Schweiz KVG. (Befreiung unter gewissen Umständen möglich)

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.

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Girokonto bei einer Schweizer Bank.

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Hausrat Umzug in die Schweiz.

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Auto ummelden in die Schweiz und umschreiben des Führerscheines in eine schweizer Führerausweis.

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alle Versicherungen in der Schweiz neu abschliessen.

 

Was kann beim Aufenthalter weiterhin in Deutschland bestehen bleiben?

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Altersvorsorge in Deutschland (freiwillig).

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Private Unfallversicherung in Deutschland.

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Immobilien in Deutschland.

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Girokonto bei einer deutschen Bank.