Grenzgänger nach Deutschland unterliegen
nicht der schweizerischen Krankenversicherungspflicht. Die deutsche
Pflichtversicherung geht vor.
Grenzgänger nach Deutschland erhalten vom
deutschen Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Sollte der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 4.237,50,-
pro Monat liegen und lag bereits 3 Jahre davor über dieser
Beitragsbemessungsgrenze, kann der Grenzgänger aus der Schweiz auch in die deutsche private
Krankenversicherung gehen, um einen besseren oder günstigeren
Versicherungsschutz zu erhalten. Auch hier muss der Arbeitgeber einen
Zuschuss zur Prämie bezahlen.
Für den Grenzgänger nach Deutschland
besteht auch Versicherungsschutz in der Schweiz, sowie natürlich in
Deutschland.
Somit können auch diese von den günstigen
Gruppentarifen profitieren.
