Kurzaufenthalter, Dienstleister,
Dienstleistungsabkommen, L-Bewilligung:
Setzt einen befristeten Aufenthalt in der Schweiz als
Arbeitnehmer oder Selbstständige voraus, eine Bewilligung wird für einen
befristeten Zeitraum erstellt Mit dieser Bewilligung kann in der Schweiz gewohnt
und gearbeitet werden.
Grundsätzlich
ist der Kurzaufenthalter in der Schweiz steuerpflichtig. Die
Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in der Schweiz, ist eine L-Bewilligung oder
90 Tage Dienstleistungsbewilligung.
http://www.kurzaufenthalter.ch

Was
ändert sich beim Kurzaufenthalter?
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Rentenversicherung
in der Schweiz AHV / IV.
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Zusätzliche
betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG.
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Unfallversicherungspflicht
in der Schweiz für Beruf und Freizeit NBU.
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Arbeitslosenversicherungsbeiträge
in der Schweiz ALV.
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Steuern
Quellensteuer.
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Krankenversicherungspflicht
in der Schweiz KVG.
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Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt.
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Girokonto
bei einer Schweizer Bank.
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befristeter
Umzug in die Schweiz.
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